Der Vertrag sollte bei jedem Foto-Shooting essentiell sein. Entsprechend habe ich für meine Shootings meinen eigenen TfP-Vertrag ausgearbeitet, der Model und Fotograf zugleich schützt. Die Druck-Variante als PDF bringe ich zum Shooting (oder bereits vorher) ausgedruckt mit. Vorher habe ich dir bereits die einzelnen Punkte bei einem Vortreffen erklärt. Trotzdem möchte ich nochmal alle Punkte hier kurz erklären.
Bildrechte
Das Modell ist darüber informiert worden, dass für eine Veröffentlichung sowie den Vertrieb der angefertigten Fotoaufnahmen eine so genannte Übertragung der Rechte am eigenen Bild erforderlich ist und erklärt sich hiermit unwiderruflich mit einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten, nicht kommerziellen Veröffentlichung einverstanden. Durch diesen Vertrag werden die Urheber- und Nutzungsrechte an dem Bild vollständig und unwiderruflich an den Fotografen übertragen. Darin enthalten sind auch die uneingeschränkte, freie künstlerische Gestaltung sowie die Bearbeitung und Änderungen an den mit dem Fotografen erzeugten Bildmaterialien und ihre Nutzung. Einschränkungen sind unter „Sonstige Vereinbarungen“ ausgeführt.
Bei einem Werk muss klar geregelt sein, wer der Urheber ist. Üblichwerweise ist dies der Fotograf, nicht das Model. Die für Dich interessanten Nutzungsrechte bekommst du bei den „Sonstigen Vereinbarungen“
Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind Foto-Aufnahmen in den Bereichen _____.
Besonders wichtig für Dich: Willst du beispielsweise ein Portrait-Shooting, haben Bilder mit „nackten Tatsachen“ hier nichts zu suchen. Entsprechend kannst Du Dich hier im Vertrag absichern, auch nur das zu zeigen, was Du wirklich willst. Wie welche Aufnahmebereiche definiert sind findest du hier

Abgeltungsvereinbarungen
Die Abgeltung des Fotografen gegenüber dem Modell erfolgt ausschließlich in Form von (digitalen) Bildern. Der Fotograf verpflichtet sich, dem Modell eine Auswahl der angefertigten, bearbeiteten Bilder in digitaler Form auszuhändigen. Dies erfolgt nach Absprache in Form einer CD oder Online Datentransfer innerhalb einiger Wochen.
Sowohl das Modell als auch der Fotograf verzichten ausdrücklich auf eine Bezahlung, als Aufentwandsentschädigung dienen die gemachten Fotos (Time for Pictures).
Kurz gesagt: Sowohl Du als auch ich verzichten auf eine finanzielle Vergütung.
Sonstige Vereinbarungen
Die Auswahl der Bilder (mind. 5 Stück), welche der Fotograf bearbeitet erfolgt zusammen mit dem Modell oder nach Ermessen des Fotografens.
Du willst an der Auswahl teilhaben? Dann darfst Du Dich gerne einbringen. Oder, du überlässt es einfach mir.
In begründeten Ausnahmefällen kann das Modell ein Veto gegen einzelne Bilder einlegen, z.B. wenn diese nicht den unter Abs. 2 festgelegten Aufnahmebereichen entsprechen.
Dein Dekolletee ist verrutscht und man sieht zu viel? Kein Problem, du hast immer das Recht, Fotos abzulehnen.
Sowohl das Modell als auch der Fotograf haben an den ausgewählten und fertig bearbeiteten Bildern nicht kommerzielle Nutzungsrechte. Eine weitere Bearbeitung als die vom Fotografen vorgenommene ist ausgeschlossen oder bedarf der Zustimmung des Fotografen.
Die für Dich wichtigen vertraglichen Nutzungsrechte – Du darfst also alles mit dem Foto machen, solange Du kein Geld damit verdienst. Eine weitere Bearbeitung schliesse ich deswegen aus, da hierüber das Urheberrecht verschoben werden kann.
Die Nutzungsrechte des Fotografen beinhalten vor allem die Nutzung zur Eigenwerbung, Veröffentlichung auf der eigenen Sedcard, auf der eigenen Webseite, in Fotoforen oder in der eigenen Mappe.
Lediglich die definition dessen, was ich mit den entstanden Bilder machen will.
Bei Veröffentlichungen durch das Modell ist der Fotograf sichtbar durch eine namentliche Nennung (Jonas Rüter) und Verlinkung zu seiner Webseite (http://foto.jonasrueter.de) zu nennen.
Bitte sei so fair und erwähne mich, wenn du das Foto jemandem zeigst. Vielleicht gefällt demjenigen ja meine Arbeit und er möchte mich selber mal kontaktieren?
Bei Veröffentlichung durch den Fotograf erfolg die Namensnennung des Modells entsprechend Abs. 5.
Gleiches gilt natürlich auch für Dich – wenn du das denn willst.
Im Falle von Veröffentlichungen stellt das Modell keine weiteren Ansprüche, auch nicht gegen Dritte (z.B. Verlag, Provider, Webmaster).
Deine Einwilligung im Vertrag, dass ich das Bild veröffentlichen darf.
Wenn das Modell eine eigene Homepage unterhält, auf den Bildern des Fotografen erscheint, sichert das Modell dem Fotografen zur Einsicht jederzeit freien Zutritt zum Memberbereich zu.
Schließlich will ich ja wissen, was Du mit den Bildern treibst 😉
Eine kommerzielle Nutzung seitens des Fotografen oder des Models bedarf der gesonderten Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners.
Sollte jemand an Dich oder an mich herantreten und uns unglaublich viel Geld für dieses Foto bieten wäre es doch nur fair, wenn wir beide darüber Bescheid wissen – und uns im Zweifelsfalle das Geld teilen, oder?
Beide Vertragsparteien sind berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedien sowie als Print aufzubewahren. (Art. 24 §1 URG)
Wir beide dürfen die entstandenen Bilder unbegrenzt behalten. Auch in 20 Jahren darfst Du Dich also noch einmal zurück erinnern.
Wenn das Modell alle entstandenen Bilder vom Fotografen ausgehändigt bekommt geschieht dies nur in reduzierter Auflösung, mit Wasserzeichen und ausschließlich für private Zwecke. Eine Veröffentlichung ohne gesonderte Genehmigung des Fotografen ist ausgeschlossen. Der Fotograf behält sich das Recht vor, Testbilder, sowie misslungen Bilder (Unscharf, extrem Über- oder Unterbelichtet etc.) vorher auszusortieren.
Ein kleiner Hinweis dazu steht noch in den F.A.Q.
Der Fotograf hat das Modell darüber aufgeklärt, dass er/sie lediglich Nutzungsrechte am Bild hat, die eigentlichen Bildrechte im Sinne des UrhG beim Fotografen bleiben.
Es kann laut Urheberrechtsgesetz nur einen Urheber geben. Das ist im Regelfalle der Fotograf. Das Model bekommt jedoch die gleichen Nutzungsrechte wie der Fotograf.
Platz für sonstige Vereinbarungen
Namensnennung des Modells
Eine namentliche Nennung des Modells bei Veröffentlichung durch den Fotografen ist
- erwünscht.
- nicht erwünscht.
Hierbei soll der (Künstler-)Name _____ verwendet werden.
Ebenso, wie ich bei meinen Fotografien namentlich erwähnt werden möchte, wollen die meisten Models dies ebenfalls. Du willst anonym bleiben? Auch kein Problem…
Gültigkeitsdauer der Vertragsvereinbarungen
Dieser Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung beider Vertragspartner. Er gilt mit der Unterzeichnung auch für alle ggf. nachfolgenden, mündlich vereinbarten Fotositzungen der beiden Vertragspartner im selben Sinne, soweit er nicht auf Wunsch eines der beiden Vertragspartner durch einen anderen Vertrag für darin näher bezeichnete Vertragsbedingungen ersetzt wird.
Wir wollen mit den gleichen Rahmenbedingungen nochmal shooten? Gerne, dann sparen wir uns aber den Papierkram! Der Vertrag kann bestehen bleiben.
Salvatorische Klausel
Verliert einer der Punkte dieses Vertrages an Gültigkeit, verliert der Vertrag als Ganzes nicht die Gültigkeit.
Gehört irgendwie zum Vertrag 😉